Die Säuglings- und Kleinkindergruppe ist eine Perspektivklärungsgruppe, in der Säuglinge und Kleinkinder im Alter zwischen 0 bis 4 Jahren ohne ihre Eltern aufgenommen werden bzw. über Tag und in der Nacht Inobhut genommen werden können. In der Gruppe erfahren die Säuglinge und Kleinkinder in einem geschützten Rahmen Sicherheit und Geborgenheit. Sie werden umfassend versorgt und erhalten individuelle Zuwendung u. a. durch gezielte Angebote.
Die Krisenintervention ermöglicht die Unterbringung von Säuglingen, Kleinkindern, Frühchen oder Entzugskindern, bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls besteht bzw. abgeklärt werden muss und deren Eltern zurzeit nicht genügend Ressourcen besitzen, um ihre Kinder zu versorgen.
Höchstes Ziel ist es in der Krisensituation bzw. der noch ungeklärten Perspektive viele stabilisierende Faktoren für das Kind aufrecht zu erhalten. Sei es für das Kind bekannte Rituale, Spielsachen, Ernährung, aber auch die wichtigen Bindungspersonen mit in den Hilfeprozess einzubeziehen.
Dabei wird für das Kind ein geschützter Rahmen geboten und gleichzeitig die Bindung, wenn möglich, zu seinen Eltern aufrecht erhalten, bis die Krise bzw. die Gefährdung abgewendet wurde oder die Perspektive geklärt ist. Um für das Kind eine hohe Kontinuität zu seinen Eltern sicher zu stellen, bietet die Gruppe die Möglichkeit, an bis zu sechs Tagen in der Woche im Vor- und Nachmittagsbereich begleitete Besuchskontakte durchzuführen. In diesen Zeiten können die Kinder durch ihre Bezugspersonen, bei Bedarf unter Anleitung, versorgt oder mit ihnen gespielt werden. Darüber hinaus werden die Eltern ihren Ressourcen entsprechend mit in die Versorgung der Kinder eingebunden.
Diplom-/BA-Sozialpädagogen/-innen, Heilpädagogen/-innen, Erzieher/-innen mit Zusatzqualifizierungen (wie z. B. PEKiP), ergänzt durch medizinisch ausgebildetes Personal: Kinderkrankenschwestern
Aufnahmealter0 bis 4 Jahre
Zielgruppe
Die Säuglings- und Kleinkindergruppe ist eine Perspektivklärungsgruppe, in der Säuglinge und Kleinkinder im Alter zwischen 0 bis 4 Jahren ohne ihre Eltern aufgenommen werden bzw. über Tag und in der Nacht Inobhut genommen werden können.
Kinder von Eltern:
bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls besteht bzw. abgeklärt werden muss
deren Eltern zurzeit nicht genügend Ressourcen besitzen, um ihre Kinder zu versorgen
Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern mit speziellen medizinischen Bedürfnissen: Monitor, Sondennahrung, Frühchen, Entzugskinder
Stabilisierung und Förderung des Kindes
schnellstmögliche Perspektivklärung mit allen Beteiligten
wenn möglich, Rückführung in die Ursprungsfamilie
oder eine Vermittlung in eine Pflege- oder Adoptionsfamilie
Die Säuglings- und Kleinkindergruppe bietet:
Gesundheitliche Eingangsdiagnostik durch einen Kinderarzt
pädagogische Eingangs- und Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation
bei Bedarf gezielte Förderung durch interne und externe Stellen
Elterntraining
PeKiP
Aufnahme von Kindern, die einen speziellen medizinischen Bedarf haben, wie Monitoring, Sondenernährung usw., ist möglich
Stabilisierung und Förderung des Kindes
Kooperation und Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem, um eine tragfähige und stabile Perspektiventwicklung zu gestalten: - wenn möglich, Rückführung in die Ursprungsfamilie - oder in ein anderes Angebot der Mutter-Vater-Kind-Hilfe, z. B. Mutter-Kind-Intensivgruppe oder PROjekt Vater_Mutter_Kind - oder eine Vermittlung in eine Pflege- oder Adoptionsfamilie
Zusätzlich sind bei komplexeren Problemlagen oder zur Klärung spezifischer Fragestellungen weitere Angebote des CJG Hermann-Josef-Hauses auf Basis von Fachleistungsstunden möglich, z.B. systemische Beratung oder Familientherapie, besonders intensive Einzel- oder Familienarbeit.
ZusammenarbeitBesonderheiten
Qualitaetssicherung
Qualitätssicherung durch ein QM-System, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
Sicherstellung von Teamentwicklung und Mitarbeiterqualifikation
Interne und externe Fortbildungen
Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte
Interne und Externe Audits
Selbst-Evaluationen
Qualitätsdialog gem. § 78 SGB VIII und folgende