Außenwohngruppe - AWG Dollendorf

1 freier Platz
Adresse
Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstraße 132
53639 Königswinter
Kontakt
Herr Knut Böhringer (boehringer@der-probsthof.de)

Telefon
02223 / 7030

Fax
02223 / 703 38

Email
boehringer@der-probsthof.de

Webseite
Plätze insg.
9 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren
Betreuungsschluessel
1.87
Gesetzesgrundlage
§§ 27, 34, 35a, 36 41 SGB VIII
Letzte Änderung
Feb 14, 2022

Außenwohngruppe - AWG Dollendorf

Beschreibung

Die Wohngruppe als Maßnahme der ergänzenden Hilfe zur Erziehung soll Eltern selbst eine am Wohle des Kindes und Jugendlichen orientierte pädagogische Hilfestellung bieten.



Zur erzieherischen Hilfe leben die Kinder und Jugendlichen in einer Wohngruppe der Heimerziehung. Die Wohngruppe befindet sich in Niederdollendorf.



In dieser Wohnform arbeiten pädagogische MitarbeiterInnen im Wechsel in dem gleichen Haus(-halt) wie die Kinder und Jugendlichen.



Weitere Angaben entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

Mitarbeiterqualifikation

Dipl. Sozialpädagogen und Innen;



Dipl. Sozialarbeiter und Innen;



B.A. Soziale Arbeit;



staatl. anerk. Erzieher und Innen

Aufnahmealter

Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren

Umfang

7 Tage die Woche;



Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Zielgruppe

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet

- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und

  Jugendlichen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen

  in der Familie nicht mehr sichergestellt/überfordert ist und war;

- wenn die Problembelastung in der Herkunftsfamilie hoch ist

  und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen

  bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind;

- wenn posttraumatische Belastungen die gesunde Entwicklung

  eines Kindes/Jugendlichen stören, Beziehungs- und

  Bindungsfähigkeit stark beeinträchtigt sind;

- wenn psychische Störungen, wie Hyperaktivität/ADHS, Enuresis,

  Essstörungen vorliegen;

- wenn Verhaltensprobleme, Verweigerungshaltungen oder

  Leistungsverweigerungen überwiegen.

Kontraindikation

Die Maßnahme ist nicht geeignet,



- wenn schwere geistige oder körperliche Behinderungen vorhanden



  sind



- bei akuter Suchtmittelabhängigkeit



- bei mangelnder Bereitschaft und/oder mangelnde Fähigkeit, sich auf



  das Leben in einer Gruppe einzulassen;



- wenn die Kinder/Jugendlichen ein kontrolliertes, überschaubareres



  Feld mit höherem Personalschlüssel (Intensivgruppe) benötigen;



- wenn der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder



  therapeutisch gestaltet werden sollte;



- wenn mangelnde Bereitschaft und/oder mangelnde Fähigkeit auf



  Seiten der Herkunftsfamilie vorliegt, um eine adäquate Erziehung in



  den schulfreien Zeiten sicherzustellen;



- eher Einzelmaßnahmen oder (bei älteren Heranwachsenden) eine



  lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind.

Ziele

- Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie,



  um neue Entwicklungen zu ermöglichen;



- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz



  der Heranwachsenden;



- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen lernen



  zu lernen,



- Förderung der individuellen Persönlichkeit;



- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den



  Heranwachsenden fördern;



- Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie /



  Ambivalenzen auflösen/ Ressourcen orientierte Sichtweisen



  auf das Kind/Jugendlichen erarbeiten;



- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Verselbständigung;



- Annahme der eigenen Biographie, Verarbeitung und



  Auseinandersetzung mit Problemen und Chancen;



- Selbstwertgefühl fördern und Selbstsicherheit erlangen.

Methodik

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

Grundleistungen

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

Zusatzleistungen

über unsere pädagogische Ambulanz

Zusammenarbeit

Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.

Qualitaetssicherung

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;



Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;



Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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