Individualpädagogische stationäre Betreuung in Portugal

1 freier Platz
Adresse
Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Kontakt
Frau Anne Lueck (lueck@der-probsthof.de)

Telefon
02223 / 703 0

Fax
02223 / 703 38

Email
lueck@der-probsthof.de

Webseite
Plätze insg.
- 1 maximal 2 Kinder und Jugendliche in der Regel im Alter von 8 17   Jahren in der jeweiligen Betreuungsstelle (Standort); - 8 Betreuungsstellen ( davon eine Time out Stelle ) in Portugal; - 4 Betreuungsstellen in Spanien ( z. Zeit);
Betreuungsschluessel
2
Gesetzesgrundlage
- § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe;



- § 34 SGB VIII Hilfe zur Erziehung durch sonstige betreute Wohnformen;



- § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung;



- § 36 SGBVIII Hilfeplanung.
Letzte Änderung
Feb 14, 2022

Individualpädagogische stationäre Betreuung in Portugal

Beschreibung

Der Platz in einer solchen Betreuungsform als eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung ist selbst eine am Wohle des Kindes und Jugendlichen orientierte intensive pädagogische Hilfestellung.



Zur erzieherischen Hilfe lebt das Kind oder der Jugendliche mindestens ein Jahr und /oder zur Krisenintervention/Time-out von drei bis zu sechs Monaten in einem intakten qualifizierten Umfeld (Gastelternfamilie), welches sich jeweils in Portugal/Spanien befindet. Die ausgewählte Betreuungsstelle wird auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen zugeschnitten. Der Fall führende Sozialarbeiter und das Kind/der Jugendliche können bei Bedarf die Betreuungsstelle vor Ort kennen lernen (auf eigene Kosten). Die Belegung kommt erst dann zustande, wenn alle Beteiligten diesem Betreuungssetting zustimmen können. Die Kosten für den Hin- und Rückflug für das Kind/ den Jugendlichen und einer Begleitperson, sowie die Flugkosten eines Hilfeplanungsgespräches im Jahr sind in den Gesamtkosten enthalten. Notwendige Unterkunft steht zur Verfügung, Verpflegungskosten sind nicht enthalten. Darüber hinausgehende Regelungen bedürfen einer Sondervereinbarung durch das zuständige Jugendamt.



 



In dieser Wohnform leben und arbeiten 2 MitarbeiterInnen (davon eine pädagogische Fachkraft) in dem gleichen Haus(-halt), wie die Kinder und Jugendlichen. Versorgende und sozial - emotionale Zuständigkeiten übernehmen die Gasteltern. Damit wird dem Kind / Jugendlichen



die Atmosphäre des Angenommen- und Akzeptiertseins gegeben. Die Herkunftsfamilie und alle anderen Systeme werden somit umfänglich entlastet, und dem Kind oder Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld (zweites Zuhause) angeboten.



 



Weitere Erläuterung der Hilfeform entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung

Mitarbeiterqualifikation

Pädagogische Fachkräfte (mind. 1 päd. Fachkraft pro Betreuungsstelle), sowie im Einzelfall nicht pädagogische Kräfte mit besonderer Eignung und Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit,  in Ergänzung durch die Koordinatoren (Fachkräfte im steten Wechsel zwischen Haupthaus Königswinter und Portugal oder Spanien)



Aufnahmealter

in der Regel zwischen 8 und 17 Jahren

Umfang

7 Tage die Woche;



Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Zielgruppe

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet

- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie

  nicht sichergestellt ist und war;

- wenn die Problembelastung in der Herkunftsfamilie als auch in einer

  Jugendhilfeeinrichtung hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten

  und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden extrem

  vielfältig und gravierend sind;

- wenn keine anderen Möglichkeiten mehr greifen oder geboten werden

  können;

- wo großer Abstand zur bisherigen Lebenserfahrung und Abstand

  vom gesellschaftlichen System geschaffen werden muss;

- wenn ein kulturell gesellschaftlicher Bruch sinnvoll und notwendig

  für die weitere gesunde Entwicklung des Kindes/Jugendlichen

  erscheint.

Kontraindikation

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn



- eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt;



- Kinder- und Jugendliche ihre Bereitschaft zur Mitarbeit verweigern;



- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer



  spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung



  oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist;



- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder therapeutisch



  gestaltet werden sollte;



- schwere Straffälligkeit vorliegt

Ziele

- Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue



  Entwicklungen zu ermöglichen;



- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der



  Heranwachsenden;



- Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten;



- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der



  individuellen Persönlichkeit;



- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Heranwachsenden



  fördern;



- Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen



  auflösen;



- Förderung und Stärkung der Bindungsfähigkeit;



- Familie/Sorgeberechtigte in den Entwicklungs- und Veränderungs-



  prozess einbeziehen;



- Rückkehr in eine Jugendhilfeeinrichtung, die Herkunftsfamilie



  oder Beheimatung oder Verselbständigung;



- Annahme der eigenen Biographie;



- Verarbeitung und Auseinandersetzung mit Problemen und Chancen;



- Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit erlangen.

Methodik

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung

Grundleistungen

Ein Platz in einer individualpädagogischen stationären Betreuungsform bietet folgende notwendige Grundleistungen:



- kulturelle Veränderung/ kultureller Bruch;



- ständige Aufsicht und Betreuung;



- Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft 24 h am Tag;



- Teilhabe an einem familienersetzenden Leben mit festen und



  konstanten Bezugspersonen;



- Familienähnliche Gestaltung von Wohnatmosphäre und -umfeld;



- Alltägliche Versorgung;



- Vermittlung von christlichen Werten und Normen und die



  Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen;



- Freizeitgestaltung;



- Räumliche Trennung zu allen Alt Systemen;



- Entweichen und Nichteinlassen auf das Angebot schwierig, da



  sprachliche Barrieren und Landesgrenze vorhanden;



- Schaffung einer Atmosphäre des körperlich und psychisch



  Zurückgeworfen - Fühlens, um zu sich selbst zu finden;



- Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde



  Entwicklung (Prophylaxe);



- Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten;



- Sozial - emotionale Förderung und die Anregung der Persönlichkeits-



  entwicklung;



- Förderung des Sozialverhaltens;



- Förderung in der Schulentwicklung und Berufsausbildung;



- Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung;



- Methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie;



- Vorbereitung einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eines Wechsel



  der Betreuungsform oder der Verselbständigung;



- Nachsorge;



- Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten;



- Fachlich kompetenter Qualitätsaustausch zwischen Träger und



  Koordinatoren vor Ort (Portugal/Spanien).

Zusatzleistungen

- Teilnahme an Sprachkursen, Klassenfahrten/ Ausflügen, externen



  Ferienmaßnahmen, Abenteuer- und erlebnispädagogische



  Exkursionen (z.B. Kanutouren, Trekkingtouren);



- Einsatz ambulanter Mitarbeiter mit spez. Zusatzqualifikationen (z. Bsp.



  systemische Ausbildung) und als Psychiatrienachsorge oder



  Intensivbetreuung;



- Behandlung und Psychotherapie durch externe Fachkräfte;



- Entstehende Flug-,Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten durch



  Eltern, Vormünder, bzw. anderer wichtiger Bezugspersonen der



  Kinder- und Jugendlichen, die im Rahmen des Auslandaufenthaltes



  den Betreuerstandort besuchen sollen;



- Übersetzungskosten der für das Konsultationsverfahren notwendigen



  Unterlagen seitens des Jugendamtes zur Entscheidung über eine aus



  Deutschland beabsichtigte Unterbringung im Ausland.

Eine Nachricht an den Träger senden