Der Platz in einer solchen Betreuungsform als eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung ist selbst eine am Wohle des Kindes und Jugendlichen orientierte intensive pädagogische Hilfestellung.
Zur erzieherischen Hilfe lebt das Kind oder der Jugendliche mindestens ein Jahr und /oder zur Krisenintervention/Time-out von drei bis zu sechs Monaten in einem intakten qualifizierten Umfeld (Gastelternfamilie), welches sich jeweils in Portugal/Spanien befindet. Die ausgewählte Betreuungsstelle wird auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen zugeschnitten. Der Fall führende Sozialarbeiter und das Kind/der Jugendliche können bei Bedarf die Betreuungsstelle vor Ort kennen lernen (auf eigene Kosten). Die Belegung kommt erst dann zustande, wenn alle Beteiligten diesem Betreuungssetting zustimmen können. Die Kosten für den Hin- und Rückflug für das Kind/ den Jugendlichen und einer Begleitperson, sowie die Flugkosten eines Hilfeplanungsgespräches im Jahr sind in den Gesamtkosten enthalten. Notwendige Unterkunft steht zur Verfügung, Verpflegungskosten sind nicht enthalten. Darüber hinausgehende Regelungen bedürfen einer Sondervereinbarung durch das zuständige Jugendamt.
In dieser Wohnform leben und arbeiten 2 MitarbeiterInnen (davon eine pädagogische Fachkraft) in dem gleichen Haus(-halt), wie die Kinder und Jugendlichen. Versorgende und sozial - emotionale Zuständigkeiten übernehmen die Gasteltern. Damit wird dem Kind / Jugendlichen
die Atmosphäre des Angenommen- und Akzeptiertseins gegeben. Die Herkunftsfamilie und alle anderen Systeme werden somit umfänglich entlastet, und dem Kind oder Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld (zweites Zuhause) angeboten.
Weitere Erläuterung der Hilfeform entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung
Pädagogische Fachkräfte (mind. 1 päd. Fachkraft pro Betreuungsstelle), sowie im Einzelfall nicht pädagogische Kräfte mit besonderer Eignung und Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, in Ergänzung durch die Koordinatoren (Fachkräfte im steten Wechsel zwischen Haupthaus Königswinter und Portugal oder Spanien)
in der Regel zwischen 8 und 17 Jahren
Umfang
7 Tage die Woche;
Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet
- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie
nicht sichergestellt ist und war;
- wenn die Problembelastung in der Herkunftsfamilie als auch in einer
Jugendhilfeeinrichtung hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten
und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden extrem
vielfältig und gravierend sind;
- wenn keine anderen Möglichkeiten mehr greifen oder geboten werden
können;
- wo großer Abstand zur bisherigen Lebenserfahrung und Abstand
vom gesellschaftlichen System geschaffen werden muss;
- wenn ein kulturell gesellschaftlicher Bruch sinnvoll und notwendig
für die weitere gesunde Entwicklung des Kindes/Jugendlichen
erscheint.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt;
- Kinder- und Jugendliche ihre Bereitschaft zur Mitarbeit verweigern;
- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer
spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung
oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist;
- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder therapeutisch
gestaltet werden sollte;
- schwere Straffälligkeit vorliegt
- Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue
Entwicklungen zu ermöglichen;
- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der
Heranwachsenden;
- Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten;
- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der
individuellen Persönlichkeit;
- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Heranwachsenden
fördern;
- Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen
auflösen;
- Förderung und Stärkung der Bindungsfähigkeit;
- Familie/Sorgeberechtigte in den Entwicklungs- und Veränderungs-
prozess einbeziehen;
- Rückkehr in eine Jugendhilfeeinrichtung, die Herkunftsfamilie
oder Beheimatung oder Verselbständigung;
- Annahme der eigenen Biographie;
- Verarbeitung und Auseinandersetzung mit Problemen und Chancen;
- Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit erlangen.
sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
Grundleistungen
Ein Platz in einer individualpädagogischen stationären Betreuungsform bietet folgende notwendige Grundleistungen:
- kulturelle Veränderung/ kultureller Bruch;
- ständige Aufsicht und Betreuung;
- Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft 24 h am Tag;
- Teilhabe an einem familienersetzenden Leben mit festen und
konstanten Bezugspersonen;
- Familienähnliche Gestaltung von Wohnatmosphäre und -umfeld;
- Alltägliche Versorgung;
- Vermittlung von christlichen Werten und Normen und die
Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen;
- Freizeitgestaltung;
- Räumliche Trennung zu allen Alt Systemen;
- Entweichen und Nichteinlassen auf das Angebot schwierig, da
sprachliche Barrieren und Landesgrenze vorhanden;
- Schaffung einer Atmosphäre des körperlich und psychisch
Zurückgeworfen - Fühlens, um zu sich selbst zu finden;
- Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde
Entwicklung (Prophylaxe);
- Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten;
- Sozial - emotionale Förderung und die Anregung der Persönlichkeits-
entwicklung;
- Förderung des Sozialverhaltens;
- Förderung in der Schulentwicklung und Berufsausbildung;
- Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung;
- Methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie;
- Vorbereitung einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eines Wechsel
der Betreuungsform oder der Verselbständigung;
- Nachsorge;
- Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten;
- Fachlich kompetenter Qualitätsaustausch zwischen Träger und
Koordinatoren vor Ort (Portugal/Spanien).
- Teilnahme an Sprachkursen, Klassenfahrten/ Ausflügen, externen
Ferienmaßnahmen, Abenteuer- und erlebnispädagogische
Exkursionen (z.B. Kanutouren, Trekkingtouren);
- Einsatz ambulanter Mitarbeiter mit spez. Zusatzqualifikationen (z. Bsp.
systemische Ausbildung) und als Psychiatrienachsorge oder
Intensivbetreuung;
- Behandlung und Psychotherapie durch externe Fachkräfte;
- Entstehende Flug-,Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten durch
Eltern, Vormünder, bzw. anderer wichtiger Bezugspersonen der
Kinder- und Jugendlichen, die im Rahmen des Auslandaufenthaltes
den Betreuerstandort besuchen sollen;
- Übersetzungskosten der für das Konsultationsverfahren notwendigen
Unterlagen seitens des Jugendamtes zur Entscheidung über eine aus
Deutschland beabsichtigte Unterbringung im Ausland.