Außenwohngruppe für Mädchen mit Schutzbedarf

2 freie Plätze
Adresse
Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Kontakt
Frau Theresa Kukula (kukula@der-probsthof.de)

Telefon
02223 / 70 30

Fax
02223 / 70 33 8

Email
info@der-probsthof.de

Webseite
Plätze insg.
9 Plätze
Betreuungsschluessel
1.86
Gesetzesgrundlage
§§ 27, 34, 36 SGB VIII
Letzte Änderung
Feb 14, 2022

Außenwohngruppe für Mädchen mit Schutzbedarf

Beschreibung

Die Wohngruppe mit 9 Regelgruppen-Plätzen für Mädchen als Maßnahme der Hilfe zur Erziehung soll Eltern selbst eine am Wohle des Kindes und Jugendlichen orientierte pädagogische Hilfestellung bieten. Zudem haben wir die Möglichkeit, einen Inobhutnahmeplatz befristet auf 3 Monate anzubieten.



Zur erzieherischen Hilfe leben die Mädchen in einer externen Wohngruppe der Heimerziehung.





In dieser Betreuungsform arbeiten im Wechsel pädagogische Mitarbeiterinnen in dem gleichen Haus(-halt) wie die Mädchen.



Weitere Angaben entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibenug.

Mitarbeiterqualifikation

Dipl. Sozialpädagoginnen;



Dipl. Sozialarbeiterinnen;



Heilpädagoginnen;





B.A. Soziale Arbeit;



staatl. anerk. Erzieherinnen

Aufnahmealter

9 - 14 Jahren

Umfang

7 Tage die Woche;



Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Zielgruppe

Die Maßnahme ist geeignet für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren bei Aufnahme, wenn

- die Erziehung und/oder Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden

  Hilfen in den Herkunftsfamilien nicht sichergestellt ist und war;

- die Problembelastung in der Herkunftsfamilie hoch ist und/oder die

  Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Mädchen

  vielfältig und gravierend sind;

- die Mädchen Mißbrauchs- und/oder Mißhandlungserfahrungen haben

  machen müssen.

Kontraindikation

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn



- eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt,



- die Mädchen ein kontrolliertes, überschaubareres Feld mit höherem



  Personalschlüssel (Intensivgruppe) benötigen,



- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer



  spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung



  oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist,



- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder therapeutisch



  gestaltet werden sollte,



- eher Einzelmaßnahmen oder (bei älteren Mädchen) eine



  lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind.



- Drogen- und/oder andere Suchtverhalten vorliegen.

Ziele

- Entlastung der ursprünglichen Systeme, um neue Entwicklungen



  zu ermöglichen;



- Schaffung eines Schutzraumes;



- Traumatisierungen aufarbeiten;



- Abbau von Defiziten bei den Mädchen;



- Stabilisierung der individuellen Persönlichkeit;



- Rückkehr in die Herkunftsfamilie;



- Beheimatung und/oder Verselbständigung.

Methodik

lesen Sie hierzu bitte unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

Grundleistungen

lesen Sie hierzu bitte unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

Zusatzleistungen

durch unsere Pädagogische Ambulanz

Zusammenarbeit

Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfen; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde, Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.

Besonderheiten

- Außenwohngruppe in dezentraler Lage und gewachsener



  dörflicher Struktur



- Reizarme ländliche Umgebung;



- Gemeindenahes Leben und Erleben;



- Spezielle Rahmenbedingungen für Mädchen.

Qualitaetssicherung

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;



Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;



Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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