Die Wohngruppe mit 9 Regelgruppen-Plätzen für Mädchen als Maßnahme der Hilfe zur Erziehung soll Eltern selbst eine am Wohle des Kindes und Jugendlichen orientierte pädagogische Hilfestellung bieten. Zudem haben wir die Möglichkeit, einen Inobhutnahmeplatz befristet auf 3 Monate anzubieten.
Zur erzieherischen Hilfe leben die Mädchen in einer externen Wohngruppe der Heimerziehung.
In dieser Betreuungsform arbeiten im Wechsel pädagogische Mitarbeiterinnen in dem gleichen Haus(-halt) wie die Mädchen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibenug.
Dipl. Sozialpädagoginnen;
Dipl. Sozialarbeiterinnen;
Heilpädagoginnen;
B.A. Soziale Arbeit;
staatl. anerk. Erzieherinnen
9 - 14 Jahren
Umfang
7 Tage die Woche;
Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Die Maßnahme ist geeignet für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren bei Aufnahme, wenn
- die Erziehung und/oder Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden
Hilfen in den Herkunftsfamilien nicht sichergestellt ist und war;
- die Problembelastung in der Herkunftsfamilie hoch ist und/oder die
Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Mädchen
vielfältig und gravierend sind;
- die Mädchen Mißbrauchs- und/oder Mißhandlungserfahrungen haben
machen müssen.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt,
- die Mädchen ein kontrolliertes, überschaubareres Feld mit höherem
Personalschlüssel (Intensivgruppe) benötigen,
- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer
spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung
oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist,
- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder therapeutisch
gestaltet werden sollte,
- eher Einzelmaßnahmen oder (bei älteren Mädchen) eine
lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind.
- Drogen- und/oder andere Suchtverhalten vorliegen.
- Entlastung der ursprünglichen Systeme, um neue Entwicklungen
zu ermöglichen;
- Schaffung eines Schutzraumes;
- Traumatisierungen aufarbeiten;
- Abbau von Defiziten bei den Mädchen;
- Stabilisierung der individuellen Persönlichkeit;
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie;
- Beheimatung und/oder Verselbständigung.
lesen Sie hierzu bitte unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.
Grundleistungenlesen Sie hierzu bitte unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.
Zusatzleistungendurch unsere Pädagogische Ambulanz
ZusammenarbeitSchulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfen; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde, Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.
Besonderheiten
- Außenwohngruppe in dezentraler Lage und gewachsener
dörflicher Struktur
- Reizarme ländliche Umgebung;
- Gemeindenahes Leben und Erleben;
- Spezielle Rahmenbedingungen für Mädchen.
Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;
Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;
Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.