Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist als kurz - bis mittelfristige Maßnahme (max. bis 3 Monate) zum Wohl des jeweiligen minderjährigen Kindes/Jugendlichen eine eigenständige Hilfe nach SGB VIII. Diese Hilfeform umfaßt die Unterbringung und die pädagogische Beratung/Betreuung/Begleitung/Versorgung sowie im Bedarfsfall die psychologisch/pädagogische Diagnostik Minderjähriger in Krisensituationen. Die Unterbringung erfolgt in einer geeigneten Wohngruppe im Haupthaus oder in einer Außenwohngruppe der Einrichtung.
Leitgedanke aller Handlungen der Aufnahmegruppe ist die Behebung akuter Krisen und die Klärung von Perspektiven des jeweiligen Kindes/Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. In dieser Phase werden der/die Minderjährige und das Familiensystem in seiner gegenwärtigen Lage begleitet und beraten.
pädagogische/heilpädagogische Fachkräfte (in der Regel FHS-Abschluß)
Aufnahmealter6 bis 17 Jahre
Umfang
7 Tage die Woche;
Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet
- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie
nicht mehr sichergestellt ist und war;
- wenn die Problembelastung in der Familie hoch ist und/oder die
Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungs-störungen bei den
Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind;
- Eltern und Sorgeberechtigte, die sich mit der aktuellen Situation
der Erziehung ihrer Kinder/Jugendlichen überfordert fühlen und mit
der Situation nicht mehr in einer adäquaten Art und Weise umgehen
können;
- Wenn ein Kind/ Jugendlicher aus einer anderen Einrichtung eine
time-out-Phase benötigt (Kooperation mit anderem Trägern).
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- Drogen- und / oder andere Suchtverhalten vorliegen;
- Akute Suizidgefahr und oder andere psychiatrische Erkrankungen
vorliegen.
- Gefahrenabwendung durch Schutz- und Deeskalationsstrategien
seitens der Wohngruppe;
- Entlastung der Herkunftsfamilie und der Kinder/Jugendlichen, um
neue Entwicklungen zu ermöglichen;
- Ist Stand Darstellung des jeweiligen Gesamtsystems bei
gemeinsamer Perspektiventwicklung;
- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Kindern/
Jugendlichen fördern;
- Problemeinsicht bei den Sorgeberechtigten schaffen;
- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der
Kinder/Jugendlichen;
- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der
individuellen Persönlichkeit;
- Stabilisierung und Stützung des Minderjährigen durch Beratung und
aktive Begleitung;
- Ambivalenzen mit der Herkunftsfamilie auflösen;
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Einleitung anderer
Hilfeformen.
sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
Grundleistungensehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
Zusatzleistungen
durch unsere pädagogische Ambulanz ;
siehe auch "Besonderheiten"
Kindergärten; Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden, insbesondere die zuständigen Polizeibehörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.
Besonderheiten
Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen;
- die Abdeckung der Rufbereitschaftsdienste für Jugendämter;
- die Abdeckung der Fahr- und Zuführdienste ,
- Sozialpädagogische Clearingplätze;
- Zeitlich begrenzte Time Out Unterbringungen zur Ergänzung anderer
Maßnahmen (Deeskalationsstrategie in institutionellen
Krisensituationen)
- Kooperation mit besonderen Beschulungsangeboten;
- Nachsorgende Begleitung / Beratung / Betreuung von Inobhutnahme-
fällen;
- Übernahme weiterer Jugendschutzaufgaben und vieles mehr.
Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;
Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;
Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.