Inobhutnahme (Regel-/Intensivgruppe) - Gruppe Löwenherz

1 freier Platz
Adresse
Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstraße 132
53639 Königswinter
Kontakt
Frau Anne Lück

Telefon
02223 / 703 0

Fax
02223 / 703 38

Email
lueck@der-probsthof.de

Webseite
Plätze insg.
maximal 1-2 Kinder/Jugendliche pro Gruppe
Betreuungsschluessel
2.56
Gesetzesgrundlage
- § 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des Kindes in



  Notsituationen;



- § 27 SGB VIII, Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung



  mit § 34 SGB VIII;



- § 36 SGB VIII, Hilfeplanung;







- § 42 SGB VIII, Herausnahme von Kindern und Jugendlichen ohne



  Zustimmung der Personensorgeberechtigten.
Letzte Änderung
Feb 14, 2022

Inobhutnahme (Regel-/Intensivgruppe) - Gruppe Löwenherz

Beschreibung

Andere Aufgaben der Jugendhilfe



Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen



Die Inobhutnahme ist als kurz - bis mittelfristige Maßnahme (max. bis 3 Monate) zum Wohl des jeweiligen minderjährigen Kindes/Jugendlichen eine eigenständige Hilfe nach SGB VIII. Diese Hilfeform umfaßt die Unterbringung und die pädagogische Beratung/Betreuung/Begleitung/Versorgung sowie im Bedarfsfall die psychologisch/pädagogische Diagnostik Minderjähriger in Krisensituationen. Die Unterbringung erfolgt in einer geeigneten Wohngruppe im Haupthaus oder in einer Außenwohngruppe der Einrichtung.



Leitgedanke aller Handlungen der Aufnahmegruppe ist die Behebung akuter Krisen und die Klärung von Perspektiven des jeweiligen Kindes/Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. In dieser Phase werden der/die Minderjährige und das Familiensystem in seiner gegenwärtigen Lage begleitet und beraten.

Mitarbeiterqualifikation

pädagogische/heilpädagogische Fachkräfte (in der Regel FHS-Abschluß)

Aufnahmealter

6 bis 17 Jahre

Umfang

7 Tage die Woche;



Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

Zielgruppe

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet

- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie

  nicht mehr sichergestellt ist und war;

- wenn die Problembelastung in der Familie hoch ist und/oder die

  Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungs-störungen bei den

  Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind;

- Eltern und Sorgeberechtigte, die sich mit der aktuellen Situation

  der Erziehung ihrer Kinder/Jugendlichen überfordert fühlen und mit

  der Situation nicht mehr in einer adäquaten Art und Weise umgehen

  können;

- Wenn ein Kind/ Jugendlicher aus einer anderen Einrichtung eine

  time-out-Phase benötigt (Kooperation mit anderem Trägern).

Kontraindikation

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn



- Drogen- und / oder andere Suchtverhalten vorliegen;



- Akute Suizidgefahr und oder andere psychiatrische Erkrankungen



  vorliegen.

Ziele

- Gefahrenabwendung durch Schutz- und Deeskalationsstrategien



  seitens der Wohngruppe;



- Entlastung der Herkunftsfamilie und der Kinder/Jugendlichen, um



  neue Entwicklungen zu ermöglichen;



- Ist Stand Darstellung des jeweiligen Gesamtsystems bei



  gemeinsamer Perspektiventwicklung;



- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Kindern/



  Jugendlichen fördern;



- Problemeinsicht bei den Sorgeberechtigten schaffen;



- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der



  Kinder/Jugendlichen;



- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der



  individuellen Persönlichkeit;



- Stabilisierung und Stützung des Minderjährigen durch Beratung und



  aktive Begleitung;



- Ambivalenzen mit der Herkunftsfamilie auflösen;



- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Einleitung anderer



  Hilfeformen.

Methodik

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung

Grundleistungen

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung

Zusatzleistungen

durch unsere pädagogische Ambulanz ;



siehe auch "Besonderheiten"

Zusammenarbeit

Kindergärten; Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden, insbesondere die zuständigen Polizeibehörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.

Besonderheiten

Andere Aufgaben der Jugendhilfe



- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen;



- die Abdeckung der Rufbereitschaftsdienste für Jugendämter;



- die Abdeckung der Fahr- und Zuführdienste ,





- Sozialpädagogische Clearingplätze;



- Zeitlich begrenzte Time Out Unterbringungen zur Ergänzung anderer



  Maßnahmen (Deeskalationsstrategie in institutionellen



  Krisensituationen)



- Kooperation mit besonderen Beschulungsangeboten;



- Nachsorgende Begleitung / Beratung / Betreuung von Inobhutnahme-



  fällen;



- Übernahme weiterer Jugendschutzaufgaben und vieles mehr.

Qualitaetssicherung

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;



Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;



Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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