Nach § 41 SGB VIII gibt es den Anspruch auf Hilfen für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr, in begründeten Einzelfällen auch bis zum 27. Lebensjahr.
Der junge Volljährige ist selbst leistungsberechtigt und hat einen Rechtsanspruch auf die notwendige und bedarfsgerechte Unterstützung. Dieser Anspruch erstreckt sich auch auf junge Volljährige, die nach dem 18. Lebensjahr erstmalig einen solchen Bedarf geltend machen.
Nach § 41 Abs. 1 SGB VIII sollen Hilfen gewährt werden zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, wenn sie aufgrund der individuellen Situation notwendig ist. Dabei sind die Hilfeangebote grundsätzlich die gleichen, die auch Minderjährigen bzw. ihren Familien zur Verfügung stehen. Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer als intensive ambulante Erziehungshilfe können geeignete Hilfeformen für junge Volljährige sein, die Beratung und Unterstützung bei der Verselbstständigung und der eigenständigen Lebensführung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes benötigen. Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 SGB VIII sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 SGB VIII entsprechend. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Mitwirkung.
Prozessorientierte Diagnostik: Alltags- und Lebensweltorientierung, Ressourcenorientierung in der Beratung und Arbeit vor Ort
Planung gemeinsamer Aktivitäten zur Integration des jungen Menschen in sein Lebensumfeld
Beziehungs- und Beratungsarbeit mit jungen Volljährigen
Kultursensible Bearbeitung der Lebenssituation und sozialer Netzwerke
Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zur realitätsbezogenen Selbsteinschätzung des jungen Menschen
Reflexion und Planung zu aktuellen Fragen der Lebensgestaltung mit dem Ziel der Erweiterung persönlicher Kompetenzen (u.a. Umgang mit Suchtmitteln, Gewalt und Gewalterfahrungen)
Freizeitpädagogik
Erlebnispädagogische Angebote
BIM e.V. erfüllt diese Aufträge durch ein Team von interkulturell erfahrenen Sozialpädagogen und -pädagoginnen. Besondere Beachtung in der Ausübung der Hilfen für junge Volljährige finden die individuellen interkulturellen Rahmenbedingungen und Kontexte, in denen die Klienten sich bewegen. Diese werden durch kultursensible Arbeitsweisen berücksichtigt und bearbeitet. Der interkulturelle Ansatz erlaubt eine erfolgreiche Arbeit insbesondere in Kontexten mit Migrations- und Fluchthintergrund
Unterstützt wird die Arbeit durch die Einbeziehung der Räumlichkeiten und der inhaltlichen Angebote des MIGRApolis Haus der Vielfalt.
Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige, die aufgrund ihrer individuellen Situation Hilfe und Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung, der Verselbstständigung und der eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Der Stand der Persönlichkeitsentwicklung des Klienten muss unterhalb des in diesem Lebensalter allgemein erreichten Niveaus der Sozialisation liegen.
Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist.
Förderung und Begleitung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung und -bewältigung
Förderung von sinnvollen Freizeitaktivitäten
Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven und Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle
Vermittlung von selbstständiger Lebensführung
Beschaffung und Erhaltung einer eigenen Wohnung
Bearbeitung von Konflikten aufgrund von Gewalterfahrungen
Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Heim- und Psychiatrieaufenthalten sowie Straffälligkeit
Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen
Der junge Mensch soll Fortschritte im Entwicklungsprozess machen. Es gilt, die individuellen Ressourcen des jungen Volljährigen wahrzunehmen, zu nutzen und zu fördern. Demnach sollen ihm soziale Kompetenzen für ein persönlich und sozial befriedigendes Leben vermittelt werden (z.B. Kommunikationsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten).
Gespräche zur Bearbeitung belastender Lebenssituationen, Entwicklung von Problemlösungsstrategien
Soziales und emotionales Kompetenztraining
Systemisches Arbeiten
ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten
Ggf. Zusammenarbeit mit anderen Beratungs- und Erziehungsinstitutionen, Ämtern und Behörden, Schule und Arbeitsstelle
Alltags- und Lebensweltorientierung
aufsuchende Sozialarbeit
Erlebnispädagogische Maßnahmen
siehe Hilfeform SPFH
Zusammenarbeitsiehe Hilfeform SPFH
Besonderheitensiehe Hilfeform SPFH
Qualitaetssicherungsiehe Hilfeform SPFH