Ambulante Eltern - und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfen

0 freie Plätze
Adresse
Kathrin Teltscher, Claudia Kneutgen, Andrea Naumann, Christian Kersten
Welschnonnenstr. 1-5
53111 Bonn
Betreuungsschluessel
1
Gesetzesgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) 8. Buch (Kinder- und Jugendhilfegesetz)



§ 27.2 Hilfen zur Erziehung



§ 30 Erziehungsbeistand



§ 36 Abs. 1 bis 3 Mitwirkung und Hilfeplan



§ 41 Abs. 1 bis 3 Hilfe für junge Volljährige
Letzte Änderung
Feb 14, 2022

Ambulante Eltern - und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfen

Beschreibung

Ambulante Eltern- und Familienberatung ist eine Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dabei handelt es sich um ein flexibles Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen. Im Zusammenwirken von Eltern, Kindern oder Jugendlichen und dem zuständigen Mitarbeiter im Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfe werden beim Zustandekommen der Hilfe ein Hilfeplan erstellt. Im Hilfeplan werden Ziele, Inhalte und die Dauer sowie einzelne Schritte der Hilfegewährung festgelegt. Es werden keine Entscheidungen ohne die Eltern, Kinder und Jugendlichen getroffen. Die Schwerpunkte der Ambulanten Eltern- und Familienberatung liegen auf

  Vorbereitung und Begleitung von Rückführungen von Kindern und Jugendlichen       aus stationären Erziehungshilfen in die Familie Begleitender Eltern- und Familienberatung ergänzend zu einer stationären Hilfen Eine Zusammenarbeit mit dem Fachdienst kann erfolgen, wenn im Falle einer notwendigen Heimunterbringung alle Beteiligten den Erhalt des Familienbezugs wünschen und eine Rückkehr des untergebrachten Kindes/Jugendlichen in die Familie anstreben. Eine ausreichende Mitwirkung ist Voraussetzung; so müssen z. B. ausreichend Zeit und persönliche Energie für die Zusammenarbeit und die Bereitschaft, Ziele zu erarbeiten, vorhanden sein. Die Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen soll in diesem Zusammenhang von vornherein als eine begrenzte "Auszeit" verstanden werden. Alle Beteiligten, insbesondere die Familie stehen vor der Herausforderung, gemeinsam mit den Beratern die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die Familie zu erarbeiten und zu erproben. Damit bleiben nicht nur die Familien sehr deutlich in ihrer Erziehungsverantwortung, sondern auch die Einrichtungen in Bezug auf die Rückführungsperspektive.

Berufswerdegang


Umfang

Bis zu 3 Stunden Direktkontakt für jede betreute Familie je nach Bedarf.

Die Dauer einer Hilfe wird dem Bedarf der Familie angepasst und flexibel gehandhabt.; sie wird aber in der Regel selten kürzer als sechs Monate und meistens nicht länger als 1 1/2 bis 2 Jahre sein.

Zielgruppe

Unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes: Kinder (in der Regel ab Grundschulalter) Jugendliche bis ca. 17 Jahre ältere Jugendliche und junge Volljährige bei besonderen Entwicklungsproblemen Familien / Eltern im Rahmen der Eltern - u. Familienberatung Indikationskriterien für Ambulante Eltern - und Familienberatung: Alle Beteiligten wünschen den Erhalt des Familienbezugs und / oder streben eine Rückkehr        des Kindes / Jugendlichen in die Herkunftsfamilie an           Freiwilligkeit, die Erarbeitung eines Auftrages ist möglich Eine ausreichende Mitwirkung ist möglich, z.B. ausreichend Zeit und persönliche Energie für       die Zusammenarbeit sind vorhanden. Weitere Ressourcen, die eine Rückführung begünstigen, sind darstellbar.

Kontraindikation

akute Kindeswohlgefährdung (Sicherheit und Versorgung von Kindern kann       nicht gewährleistet   werden)   manifeste Suchtproblematik ohne Problem- bzw. Krankheitseinsicht und Motivation zur       Entgiftung und Therapie bzw. Kooperation mit Einrichtungen der Suchthilfe akuter sexueller Mißbrauch stark manifestierte Verhaltensauffälligkeit oder Delinquenz (Maßstäbe: Dauer, Häufigkeit,         Umfassen mehrerer Lebensbereiche, erhebliche Gefährdung anderer) beim Kind bzw.          Jugendlichen    akute psychische Erkrankung mit psychiatrischem Krankheitsbild bei Eltern bzw. Minderj. /           jungen Volljährigen, akute Suizidgefährdung, ohne Behandlungswillen geistige Behinderung

Ziele

Ziele werden mit jeder Familie bedarfsgerecht erarbeitet, regelmäßig überprüft und bei Bedarf       erneuert. Allgemein wird angestrebt: Sicherung des Verbleibs von Minderjährigen in deren familiärem Bezugssystem Altersgemäße Verselbständigung und Integration im familiären und sozialen Umfeld  Organisation und Stärkung von Selbsthilfepotentialen und Förderung von individuellen        Ressourcen von Minderjährigen und deren Familien bzw. jungen Volljährigen Stärkung der Beziehungsfunktion der Familie (Familienbindung, Familienalltag leben) Unterstützung in der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen Stärkung der Erziehungskompetenz der Familie Unterstützung im sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen Stärkung und Entwicklung von Lernchancen auf psychosozialer, schulischer oder beruflicher        Ebene, Planung und Realisierung schulischer und beruflicher Integration Abbau von Belastungsfaktoren in den Lebensbereichen der Kinder, Jugendlichen, jungen       Volljährigen und deren Herkunftsfamilien Förderung einer aktiven Freizeit- und Sozialkontaktgestaltung der Familie und der        Minderjährigen bzw. jungen Volljährigen

Methodik

Familienberatung unter Einbeziehung aller relevanten Familienmitglieder, ggf. in wechselnden Konstellationen

Einbeziehung des Helfersystems in der stationären Hilfe

Elterncoaching (familienbezogenes Einzelsetting)

Kooperation mit Einrichtungen der Erziehungshilfe, Schulen, FFE und anderen Fachleuten im Helfersystem

Freizeit- und Erlebnispädagogik

aufsuchende Arbeit vor Ort (in den Familien, in Einrichtungen) und Nutzung eigener Beratungsräumlichkeiten und Sozialraumressourcen

Elterngruppe/Elternseminar

Einzel- und Gruppenarbeit mit Kindern

Zusatzleistungen

Durchführung eines ambulanten Clearings ( drei bis sechs Monate)

Koordination und Kooperation mit zusätzlichen Betreuungskräften (z.B. Co - Beratung Fremdsprache)

Erlebnispädagogik

Mitwirkung bei Aufgaben des Fachdienstes für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) Nachbetreuung und Ergebniskontrolle

Besonderheiten

Ambulante Eltern - und Familienberatung ist eine zusätzliche Hilfe begleitend zu einer stationären Erziehungshilfe (Heimunterbringung).

Sie kann schon im Stadium der Einleitung bzw. mit dem Beginn einer Heimunterbringung eingerichtet werden.

Sie kann ebenso im Rahmen der Fortschreibung einer stationären Hilfe als Zusatzhilfe hinzugenommen werden, um die Rückführung des Kindes bzw. des Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie vorzubereiten und zu unterstützen.

 

Es entstehen keine Kosten im Rahmen der Hilfe zur Erziehung.

Qualitaetssicherung

Organisatorische und fachliche Einbindung des Fachdienstes Ambulante Eltern - und Familienberatung in den Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfen (FFE)

Einbindung in das Controlling im Rahmen des Hilfeplanverfahrens und der Arbeit der Sozialraumteams

Kollegiale Fallberatung und Co - Beratung;

Teilnahme am "Arbeitskreis Ambulante Hilfen / Erziehungsbeistandschaften in Bonn" :

Fachlicher Austausch, Bedarfsanalysen, Kollegiale Fallberatung, Vernetzung und gemeinsame Projekte und systemische Supervision

Fortbildung gemäß den finanziellen Möglichkeiten des Fachdienstes

Studium von Fachliteratur und - zeitschriften

Bedarfsorienierte Weiterentwicklung des Leistungsangebotes und spezieller Methodik Standardisierte Strukturen zur Prozessanalyse, Beratungsplanung, Dokumentation,  Standardisierte Berichterstattung im Rahmen der Sozialraumarbeit

Sicherung der Nachhaltigkeit und Berichterstattung im Rahmen von Nachbetreuung

Teilnahme am "Qualitätsdialog"

Eine Nachricht an den Träger senden